AGB - Karosserie- & Fahrzeugbau Reinhard Roggan

Inhaber: Reinhard Roggan (Karosseriebaumeister)
Mahlweg 4
D-15299 Dammendorf

Telefon: 033655 - 272
Telefax: 033655 - 58 95
Karosseriebau Roggan

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen uns und unseren privaten und gewerblichen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist
    2. Widerstreitende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  2. Angebote und Vertragsabschluß
    Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind .

  3. Leistungen
    1. Bei klassischen Versicherungsschäden (Unfallreparaturen) ist eine Schadensregulierung direkt mit der Versicherung möglich. Voraussetzung ist eine unterschriebene Abtrittserklärung durch den Versicherungsnehmer und der Versicherung.
    2. Wird die Reparatur von privaten Kunden in Auftrag gegeben und es entstehen für uns Materialkosten über 500 Euro sind die Materialkosten beim Wirksamwerden des Vertrages zu zahlen.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, versenden wir für sie angefertigte oder reparierte Waren gegen Nachnahme mit einer Versandkostenpauschale von 9 Euro für Porto, Verpackung und Versand pro Sendung.
    4. Bei Reparaturaufträgen im Umkreis von ca. 30 Km ist der Hohl- und Bringdienst kostenfrei, bei Fahrwegen über 30 Km wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 0,50 Euro pro Km in Rechnung gestellt.

  4. Zahlungsbedingungen
    Die Lieferung oder Leistung erfolgt nach Wahl des Kunden und nach Abmachung gegen Barzahlung oder Überweisung. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Unter jeweiliger Absprache mit uns können bei Leistungen, Lieferungen, Reparaturen oder in speziellen Fällen, bsp. bei höherwertiger Ware, hoher Materialeinsatz, auch andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden ( Vorkasse durch Barzahlung, Überweisung, bankbestätigter Scheck ). Die Zahlung gilt grundsätzlich erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Konto der Firma Roggan unwiderruflich gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 6 Euro pro Mahnung zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an eine Rechtsanwalts-kanzlei oder ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts oder des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen.

  5. Mängelrügen
    Der Kunde verpflichtet sich, alle Leistungen aus dem Vertrag bei Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. Offenkundige Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen zu melden. Spätere Reklamationen oder Mängel müssen mittels Rechnung durch den Kunden nachgewiesen werden. Mängel werden durch Austausch oder Nachbesserung von uns beseitigt.

  6. Garantie
    Unfallfahrzeuge werden nach Zkf- Richtlinien und modernen Meßeinrichtungen repariert, wir geben auf unsere Arbeit zwei Jahre Gewährleistung, das bezieht sich jedoch nicht auf eingebaute Originalteile, für die der Hersteller die Garantie übernimmt. Bei Rostreparaturen geben wir ebenfalls zwei Jahre Garantie gegen Durchrostung für die von uns ersetzten Teile. Bei der Oldtimer-restauration übernehmen wir ebenfalls für unsere Arbeit zwei Jahre Garantie.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Alle gelieferten und eingebauten Teile bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unseren Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.

  8. Schlußbestimmungen
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bedingung wird durch beide Seiten durch eine neue wirksame ersetzt.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Dammendorf. Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder).
   
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